Gastfamilie

Unbegleitete Kinder sind die verletzlichste Gruppe unter den Flüchtlingen. Obwohl sie als Minderjährige unter den Schutz des Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) fallen, werden sie gemäß § 12 Abs.1 AsylVfG wie erwachsene Asylbewerber behandelt. Trotz des gesetzlichen Anspruchs erhalten nur wenige unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Unterstützung im Rahmen des KJHG. Eine Inanspruchnahme des Asylverfahrens bedeutet für sie Unterbringung in Regel-Unterkünften, wo sie von sozialer Isolation bedroht sind und wenig oder keine altersgemäße Unterstützung erhalten.

Das Jugendamt der Stadt Stuttgart sucht Gast- bzw. Pflegefamilien für junge Flüchtlinge. Die Eignung wird vom Jugendamt geprüft und festgestellt, bevor die Gastfamilie jemanden aufnehmen kann. Sobald das Jugendamt bei einem jungen Menschen den Bedarf, den Wunsch und die Möglichkeit zur Unterbringung in einer Familie sieht, meldet es sich bei den in Frage kommenden Familien. Nach gegenseitigem Kennenlernen und mit Zustimmung aller Beteiligten kann dann ein kürzerer oder auch längerer Aufenthalt in einer Familie folgen.

Weitere Informationen finden Sie im Flyer Gastfamilien für junge Flüchtlinge. Wenn Sie sich als Gastfamilie bewerben möchten, nehmen Sie bitte Kontakt zum Jugendamt auf.

Nach oben scrollen